FAQ

HÄUFIGE FRAGEN

Belastbare Ertragszahlen sind die entscheidende Währung für jedes Windenergieprojekt, weshalb ein rechtssicheres Windgutachten die unverzichtbare Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg darstellt. Ob es um die notwendige Bankability zur Sicherung der Finanzierung oder um die korrekte Einstufung im Rahmen des EEG geht: Du benötigst keine optimistischen Schätzungen, sondern eine physikalische Präzision, die über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren Bestand hat.

Dieser FAQ-Bereich bündelt unser tiefgreifendes Expertenwissen zur professionellen Ertragsprognose nach TR6 sowie zu den relevanten Technischen Richtlinien (TR5, TR10) für die Ermittlung von Windpotenzial, Referenzertrag und Standortgüte.

Ein verifiziertes Windgutachten ist die zwingende Voraussetzung für die „Bankability“ (Finanzierbarkeit) eines Windenergieprojekts, da es die wirtschaftlichen Risiken quantifiziert. Ohne diesen unabhängigen Nachweis vergeben Banken und Investoren kein Kapital. Wir bei 4cast liefern genau diese Belastbarkeit, indem wir meteorologische Expertise mit normkonformen Berechnungen kombinieren, die jeder Due Diligence standhalten.

4cast – heartbeat of renewables

Die Qualität und Akzeptanz von Windgutachten hängen entscheidend von der Einhaltung technischer Standards ab. Maßgeblich sind hierbei die Technischen Richtlinien der FGW e.V. (TR6) zur Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen. Den „Goldstandard“ für die Anerkennung durch Banken stellt zudem die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 (DAkkS) dar. Um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten, erstellt 4cast alle Analysen strikt nach diesen Vorgaben. Nur durch diese konsequente Anwendung der Standards ist eine belastbare Finanzierbarkeit von Windenergieprojekten sichergestellt.

4cast – heartbeat of renewables

Der Referenzertrag dient im EEG als normierter Vergleichswert, um die standortspezifische Güte einer Windenergieanlage (WEA) zu ermitteln. Er definiert, wie viel Energie eine Anlage an einem gesetzlich festgelegten Referenzstandort erzeugen würde. Wir berechnen diesen Wert exakt für Deinen Anlagentyp, da er die Basis für den Korrekturfaktor und somit für die Höhe Deiner Einspeisevergütung ist.

4cast – heartbeat of renewables

Für die Erstellung eines rechtssicheren Windgutachtens nach FGW e.V. benötigt 4cast eine präzise Datenbasis. Nur eine technisch fundierte Ertragsprognose nach TR6 stellt sicher, dass das Projekt von Banken und Investoren vollumfänglich akzeptiert wird:

– Standortkoordinaten & Layout: Genaue Positionen der geplanten Windkraftanlagen (WKA) sowie Informationen zur Topografie und Geländerauigkeit.

– Anlagentyp & Spezifikationen: Festlegung der geplanten Anlagentypen inklusive Nabenhöhen und herstellerspezifischer Leistungskennlinien.

– Windmess- und Referenzdaten: Vorhandene Windmessungen vor Ort oder verlässliche Langzeit-Zeitreihen aus regionalen Referenzquellen für eine belastbare Datenbasis.

– Umgebungsfaktoren: Daten zu bestehenden oder geplanten Nachbarparks (Vermeidung von Parkeffekten) sowie Hindernissen wie Waldgebieten oder Gebäuden.

– Betriebliche Einschränkungen: Genehmigungsrelevante Vorgaben zu Schallschutz- oder Schattenwurf-Modi, die direkten Einfluss auf die Berechnung der Erträge haben.

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Meteorologische Expertise ermöglicht eine physikalische Interpretation der Winddaten (z.B. Schichtung, thermische Effekte), während rein statistische Verfahren oft nur Vergangenheitswerte extrapolieren. Dieser physikalische Ansatz führt zu präziseren Langzeitkorrekturen und geringeren Unsicherheiten. Das ist unser „Unfair Advantage“ bei 4cast: Wir verstehen die Atmosphäre, nicht nur die Excel-Tabelle, was Dein Projektrisiko rechnerisch senkt.

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Die marktübliche Bearbeitungszeit für ein vollwertiges Ertragsgutachten liegt bei bis zu 8 Wochen nach Erhalt aller vollständigen Eingangsdaten (Messdaten, Layout, Betriebsdaten). Solltest Du für eine Transaktion (Closing) oder Finanzierungsrunde einen engeren Zeitplan haben, sprich uns an – wir bieten Prozesse für eine priorisierte Bearbeitung.

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Bei Repowering-Vorhaben ist die historische Datenbasis der Altanlagen der wertvollste Indikator für die Zukunft. Die korrekte Auswertung dieser Betriebsdaten (SCADA) liefert oft genauere Prognosen als jede Simulation. Wir nutzen diese Historie, bereinigen sie um Stillstände und Drosselungen und korrelieren sie auf die neue Nabenhöhe. Das senkt die Unsicherheitsabschläge im Windgutachten signifikant und verbessert die Finanzierungskonditionen.

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Ja, bodengebundene Fernerkundungssysteme (LIDAR/SODAR/Messmast) sind gemäß der Technischen Richtlinie TR6 als vollwertige Messquelle anerkannt, vorausgesetzt, sie erfüllen hohe Qualitätsstandards. Diese Daten bieten oft flexiblere Einsatzmöglichkeiten als Messmasten. Wir integrieren und validieren diese Messdaten routinemäßig in unseren Ertragsgutachten, um sicherzustellen, dass die Datenbasis für Dein Projekt absolut wasserdicht ist.

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Unsicherheitsabschläge bestimmen, wie viel Kredit du für deinen Windpark erhältst. Banken finanzieren meist auf Basis des P75-Wertes – je höher die Unsicherheit im Gutachten, desto geringer ist der finanzierbare Betrag.

– P50: Der statistische Erwartungswert (50 % Wahrscheinlichkeit).

– P75/P90: Sicherheitsschwellen für Banken (75 % bzw. 90 % Wahrscheinlichkeit).

– Dein Vorteil: Durch präzise Ertragsprognosen nach TR6 reduziert 4cast diese Abschläge. Wir minimieren die Lücke zwischen Erwartungswert und Sicherheitswert, um den Projektwert für deine Finanzierung zu maximieren.

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Eine Anfrage kannst Du direkt per E-Mail an sales@4-cast.de schreiben.

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Du nutzt unser Kontaktformular unten auf der Webseite. Sobald uns die Anfrage vorliegt, prüfen wir die Machbarkeit und treten mit Dir in Kontakt, um den weiteren Ablauf zu besprechen.

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Die Technische Richtlinie 10 (FGW TR10) definiert das verbindliche Verfahren zur Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme von Windkraftanlagen. Gemäß EEG ist dieser Abgleich zwischen dem tatsächlichen Energieertrag (basierend auf SCADA-Daten) und dem theoretischen Referenzertrag nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren gesetzlich vorgeschrieben.

Für eine rechtssichere TR10-Bewertung ist eine valide Datengrundlage aus der Planungsphase entscheidend. Auch wenn 4cast die TR10-Prüfung nicht selbst durchführt, liefern wir mit unseren präzisen Ertragsgutachten nach TR6 die notwendige Referenzbasis. Eine exakte TR6-Prognose ist die Grundvoraussetzung, um Vergütungsansprüche gegenüber dem Netzbetreiber abzusichern und das Risiko von Rückforderungen im Rahmen der Standortgüteprüfung zu minimieren.

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Für eine TR10-konforme Berechnung der Standortgüte sind lückenlose Betriebsdaten unerlässlich. Konkret erforderlich sind:

– Stammdaten: Anlagentyp, Nabenhöhe und exakte Koordinaten.

– Betriebsdaten: SCADA-Daten (10-Minuten-Mittelwerte) über den zu prüfenden Zeitraum.

– Statusdaten: Protokolle zu Verfügbarkeiten, Wartungen und externen Abregelungen (z.B. Einspeisemanagement).

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