Standortgüte
Vergütungssicherung nach EEG 2017
Die Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme ist gemäß EEG 2017 verpflichtend, um die Vergütungshöhe Ihrer Windenergieanlage festzulegen. Dieser Nachweis muss dem Netzbetreiber vorliegen, damit die Auszahlung im Ausschreibungssystem erfolgen kann. Anschließend ist eine regelmäßige Überprüfung alle fünf Jahre vorgeschrieben.
Als DAkkS-akkreditiertes Prüflabor erstellen wir diesen Bericht für Sie: normkonform und anerkannt.
Berechnungsgrundlage & Vorgehen
Unsere Ermittlung erfolgt strikt nach der Technischen Richtlinie 6 (TR6) in Verbindung mit der TR5 der FGW e.V. Da zur Inbetriebnahme noch keine realen Ertragsdaten vorliegen, simulieren wir eine Betriebsdauer von fünf Jahren.
Die Berechnung basiert auf zwei Säulen:
– Referenzertrag: Der gesetzlich definierte Vergleichswert für Ihren Anlagentyp.
– Standortspezifischer Ertrag: Dieser leitet sich aus Ihrem Windgutachten ab. Wir verrechnen dabei den prognostizierten Bruttoenergieertrag mit dem Parkwirkungsgrad und den Verlusten aus genehmigungsrechtlichen Auflagen (z. B. Schallabschaltungen).
– Das Ergebnis: Ein validierter Prozentwert (Standortgüte), der Ihre exakte Einordnung in die EEG-Vergütungskategorien sichert.
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