Referenzertrag

Referenzertrag nach TR5 & TR6

 

Der Maßstab für die EEG-Vergütung

 

Der Referenzertrag ist die zentrale gesetzliche Berechnungsgröße, um die Ertragsstärke verschiedener Windenergieanlagentypen vergleichbar zu machen. Er definiert den theoretischen Energieertrag, den eine Anlage an einem normierten Referenzstandort innerhalb von fünf Betriebsjahren erzielen würde.

Im aktuellen Ausschreibungssystem des EEG dient dieser Wert als unverzichtbare Basis. Er ist der feste Nenner in der Gleichung, die über Ihre Einnahmen entscheidet: Das Verhältnis aus Ihrem spezifischen Standortertrag und dem Referenzertrag ergibt die Standortgüte. Diese wiederum bestimmt über Korrekturfaktoren direkt die Höhe Ihrer Einspeisevergütung.

Ermittlung & Methodik

Die Berechnung erfordert höchste Sorgfalt und Konformität. Als DAkkS-akkreditiertes Prüflabor ermitteln wir für Sie den Referenzertrag streng nach den Vorgaben der FGW e.V. (Technische Richtlinien):

  • Der Standardfall: Wir nutzen eine unabhängig vermessene Leistungskennlinie unter den gesetzlich festgelegten Referenzwindbedingungen.

  • Der Spezialfall (Ersatzreferenzertrag): Liegt für einen neuen Anlagentyp noch keine vermessene Kennlinie vor, bestimmen wir nach TR5 einen sogenannten Ersatzreferenzertrag auf Basis der Herstellerangaben.

Egal ob Standard- oder Spezialfall: Wir liefern Ihnen den rechtssicheren Wert, den Sie für Ihre Kalkulation und den Nachweis gegenüber Behörden benötigen.

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Nach Ihrer Bestellung senden Sie uns alle notwendigen Informationen sowie Windmess- und Ertragsdaten.

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Wir ermitteln den Referenzertrag exakt nach den Vorgaben der TR5. Dabei nutzen wir standortspezifische Windmodelle und validierte Verfahren für maximale Genauigkeit.

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Alle Ergebnisse werden in einem PDF zusammengefasst, die alle relevanten Daten übersichtlich darstellt.

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Sobald das Dokument fertig ist, schicken wir es Ihnen zu.

EEG-Evolution

Einführung
EEG 2000

Mit dem ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das zweistufige Referenzertragsverfahren etabliert. Ziel war es, Fairness zu schaffen: Windschwächere Standorte sollten wirtschaftlich ermöglicht werden.

Vergütung
Anfangsvergütung

In diesem ursprünglichen Modell bestimmte das Verhältnis vom tatsächlichen Ertrag zum Referenzertrag die Dauer der erhöhten Anfangsvergütung. Je "schlechter" der Standort im Vergleich zum Referenzstandort war, desto länger erhielt der Betreiber den höheren Fördersatz. Der Referenzertrag war somit der Taktgeber für die Förderdauer.

Systemwechsel
EEG 2017

Mit der Einführung des Ausschreibungssystems erfolgte der Wechsel auf ein einstufiges Verfahren. Die Förderung wird nun nicht mehr über die Zeit gestreckt, sondern über die Höhe angepasst. Der Referenzertrag bleibt der Anker, dient aber nun zur Ermittlung von Korrekturfaktoren.

Standortgüte
Heute

Heute ist der Referenzertrag unverzichtbar für die Berechnung der Standortgüte. Er ist die mathematische Konstante, die definiert, welchen Zuschlagswert ein Projekt erhält. Unabhängig vom Vergütungsmodell bleibt die physikalische Definition des Referenzstandorts das technische Fundament der Bewertung.

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