Standortgüte

Standortgüte zur Inbetriebnahme

 

Vergütungssicherung nach EEG 2017

 

Die Bestimmung der Standortgüte zur Inbetriebnahme ist gemäß EEG 2017 verpflichtend, um die Vergütungshöhe Deiner Windenergieanlage festzulegen. Dieser Nachweis muss dem Netzbetreiber vorliegen, damit die Auszahlung im Ausschreibungssystem erfolgen kann. Anschließend ist eine regelmäßige Überprüfung alle fünf Jahre vorgeschrieben.

Als DAkkS-akkreditiertes Prüflabor erstellen wir diesen Bericht für Dich: normkonform und anerkannt.

Berechnungsgrundlage & Vorgehen

 

Unsere Ermittlung erfolgt strikt nach der Technischen Richtlinie 6 (TR6) in Verbindung mit der TR5 der FGW e.V. Da zur Inbetriebnahme noch keine realen Ertragsdaten vorliegen, simulieren wir eine Betriebsdauer von fünf Jahren.

Die Berechnung basiert auf zwei Säulen:

  • Referenzertrag: Der gesetzlich definierte Vergleichswert für Deinen Anlagentyp.

  • Standortspezifischer Ertrag: Dieser leitet sich aus Deinem Windgutachten ab. Wir verrechnen dabei den prognostizierten Bruttoenergieertrag mit dem Parkwirkungsgrad und den Verlusten aus genehmigungsrechtlichen Auflagen (z. B. Schallabschaltungen).

Das Ergebnis: Ein validierter Prozentwert (Standortgüte), der Deine exakte Einordnung in die EEG-Vergütungskategorien sichert.

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Wir liefern Dir den akkreditierten Nachweis für den Netzbetreiber – präzise, fristgerecht und 100% konform nach TR6.

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Nach Deiner Bestellung sendest Du uns alle notwendigen Informationen sowie Windmess- und Ertragsdaten.

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Wir ermitteln die Standortgüte exakt nach den Vorgaben der TR6. Dabei nutzen wir standortspezifische Windmodelle und validierte Verfahren für maximale Genauigkeit.

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Alle Ergebnisse werden in einem PDF zusammengefasst, die alle relevanten Daten übersichtlich darstellt.

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Sobald das Dokument fertig ist, schicken wir es Dir zu.

EEG-Evolution

Einführung
EEG 2000

Mit dem ersten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird das zweistufige Referenzertragsverfahren etabliert. Ziel war es, Fairness zu schaffen: Windschwächere Standorte sollten wirtschaftlich ermöglicht werden.

Vergütung
Anfangsvergütung

In diesem ursprünglichen Modell bestimmte das Verhältnis vom tatsächlichen Ertrag zum Referenzertrag die Dauer der erhöhten Anfangsvergütung. Je "schlechter" der Standort im Vergleich zum Referenzstandort war, desto länger erhielt der Betreiber den höheren Fördersatz. Der Referenzertrag war somit der Taktgeber für die Förderdauer.

Systemwechsel
EEG 2017

Mit der Einführung des Ausschreibungssystems erfolgte der Wechsel auf ein einstufiges Verfahren. Die Förderung wird nun nicht mehr über die Zeit gestreckt, sondern über die Höhe angepasst. Der Referenzertrag bleibt der Anker, dient aber nun zur Ermittlung von Korrekturfaktoren.

Standortgüte
Heute

Heute ist der Referenzertrag unverzichtbar für die Berechnung der Standortgüte. Er ist die mathematische Konstante, die definiert, welchen Zuschlagswert ein Projekt erhält. Unabhängig vom Vergütungsmodell bleibt die physikalische Definition des Referenzstandorts das technische Fundament der Bewertung.

Unsere Experten sind für Dich da

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